Ersatzpflanzungen von Gehölzen, insektenfreundliche Staudenbepflanzung

Das geltende Baumschutzgesetz verpflichtet zu Ersatzpflanzungen, wenn auf einem Baugrundstück vorher Bäume standen, die wegen der neuen Bebauung entfernt werden mussten. Dabei soll ein neuer Baum für einen Älteren, der gefällt wurde, als Ersatz gepflanzt werden. Dafür bieten sich heimische Gehölze an, die ideal für die heimische Tier- und Pflanzenwelt sind. Bei entsprechender Umsetzung kann diese Auflage auch ein schöner Gestaltungsaspekt sein es und sich gut in das Gesamtbild des Gartens und der Landschaft einfügen, wie bei diesem Grundstück in der Nähe von Hannover. An die Rasenfläche des großzügigen Gartens grenzt ein Band (Drift) aus Gräsern und insektenfreundlichen Stauden. Die nach Höhe gestaffelte Bepflanzung des Gräser- und Staudenbandes geht in die ebenfalls nach unterschiedlichen Höhen gepflanzten heimischen Gehölze über. Um den Pflegeaufwand bei dem großen Grundstück so gering wie möglich zu halten, wurde unter den Gehölzen bodendeckende Stauden und Gräser gepflanzt, die in wenigen Jahren eine flächige und pflegeleichte Pflanzendecken bilden sollen.

Die Beete im Vorgarten, getrennt durch den Weg zur Haustür, wurden mit Winkelstützen eingefasst, um den Höhenunterschied von Grundstück und Straße abzufangen. Sie sind artenreich bepflanzt, sodass während der gesamte Vegetationsperiode etwas blüht und  die Insekten lange Nahrung finden.